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Aufbauseminar für allgemein

auffällige Kraftfahrer (ASP)

Bei Fahrerlaubnisinhabern die 4 bis 8 Punkte haben, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme bringt Ihnen einen Punkteabzug von 4 Punkten.

Haben Sie zwischen 9 und 13 Punkten, dann weist Sie die Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hin.
Hier können Sie dann immerhin noch 2 Punkte abbauen.

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht und wird von der Fahrerlaubnisbehöre angeordnet. Eine Punktelöschung findet durch die Teilnahme am Aufbauseminar hierbei nicht statt.
Durch die Teilnahme an  einer verkehrspsychologischen Beratung (gemäß § 71 der Fahrerlaubnisverordnung) besteht jedoch die Möglichkeit sein Punktekonto um immerhin 2 Punkte zu reduzieren.

Eine Nichtteilnahme am Aufbauseminar bei 14 bis 17 Punkten führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 7 StVG).
Die vollständige Teilnahme am Aufbauseminar ist immer Pflicht, um die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Eine Prüfung findet nicht statt.

Besonderes Aufbauseminar

(Alkohol- oder Drogenfahrten)

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen am Verkehr teilgenommen haben wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet.
Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen.
Bei dieser angeordneten Teilnahme erfolgt kein Punkteabzug.
Sie können jedoch nach Abschluss des besonderen Aufbauseminars zusätzlich freiwillig an der "Verkehrspsychologischen Beratung" teilnehmen.
Dafür erhalten Sie 2 Punkte Abzug.

Teilnahmevorraussetzungen :
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann grundsätzlich nur einmal in fünf Jahren stattfinden



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