Die Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet zu den jeweiligen Ausbildungszeiten der Fahr-schule und ihrer Zweigstellen statt.
Die Teilnahme an der Prüfung ist erst möglich, wenn der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Verwaltungs-behörde bearbeitet wurden ist. Die erforderliche theoretische Ausbildung muss abgeschlossen sein!
Eine Prüfungszulassung erfolgt frühestens 3 Monate vor Erreichen
des Mindestalters.
Der praktische Unterricht findet nach Absprache mit Ihrem Fahrlehrer statt
und besteht aus der Grundausbildung (Übungsstunden) und den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten). Die Anzahl der Sonderfahrten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie dürfen erst am Ende der Ausbildung durchgeführt werden. Die Sonderfahrten haben das Ziel Ihnen Besonderheiten über das Fahren auf der Landstraße (Überland), der Autobahn und in der Nacht zu vermitteln.
Die Teilnahme an der praktischen Prüfung erfolgt erst nach bestandener theoretischer Prüfung sowie den Abschluss der praktischen Ausbildung.
Eine Prüfungszulassung erfolgt frühestens 1 Monate vor Erreichen
des Mindestalters.
Fahrschule
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Die Fahrzeuge
Die Ausbildung
Die Prüfung
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