BKrFQG
EU - Berufskraftfahrer
Gesetzliche Grundlage
Alle Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen und mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE oder D1, D1E, D, DE erforderlich ist, müssen ab 10.09.2008 (KOM-Klassen) bzw. ab 10.09.2009 (LKW-Klassen) eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation und bei Besitz eine Weiterbildung vorweisen.
Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick über unser Aus- und Weiterbildungs- programm. Das Team AFC-Lenk freut sich darauf, Sie persönlich kennen zu lernen, um Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Qualifizierungsmaßnahme zu beraten und zu unterstützen. Informieren Sie sich zu diesem Thema und über das wann, wie und wo in unseren Geschäftsstellen, damit unser Team sich beweise kann.

Zu unseren Programmen:
| » | EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung (BKrFQG) |
| » | EU-Berufskraftfahrer Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG) |
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