Fahrerkartenservice
Fahrerkarten für das - Digitale EG-Kontrollgerät- (elektronischer Fahrtenschreiber)
Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Leistungen den Service zur Beantragung einer Fahrerkarte gemäß §4 FPersG an. In diesem Bereich arbeiten wir im Auftrag des TÜV Nord Mobilität. Für die Beantragung müssen Sie nachfolgende Punkte beachten:
- EU-Führerschein
Achtung:
Eine Fahrerkarte kann nur aufgrund eines bereits vorhandenen EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden. Wer noch im Besitz eines alten Führerscheins (graues od. rosa Muster) ist, muss diesen vorher in den neuen EU-Führerschein umtauschen.
Die Fahrerkarte kann erst beantragt werden, wenn der Kartenführerschein vorliegt.
- ein Passbild
- Kopie von Führerschein und Personalausweis (machen wir für Sie)
- Antrag auf Erteilung (haben wir für Sie)
- leider auch Geld
Fahrerkarte Unternehmenskarte
weitere Informationen auch unter TÜV Nord Mobilität
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