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Die Fahrschulklassen
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Klasse |
Fahrzeugtyp Mindestalter |
Inhalt |
Eingeschlossene Klassen |
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A1 |
Leichtkrafträder 16 Jahre |
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und mit maximal 11 kW (15 PS) und nicht mehr als 80 km/h. Ab dem 18. Lebensjahr ohne Begrenzung der Geschwindigkeit. |
M |
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A beschränkt |
Motorräder, auch mit Beiwagen 18 Jahre |
Krafträder von nicht mehr als 25 kW ( entspricht 34 PS). 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. |
A1, M |
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A |
Motorräder, auch mit Beiwagen 25 Jahre |
Krafträder von mehr als 25 kW ( entspricht 34 PS).
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A beschränkt, A1, M
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B |
PKW/Kleinbusse 18 Jahre |
Kraftfahrzeuge mit Anhänger bis 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen und Fahrersitz. Ein Anhänger darf nicht mehr als 750 kg Gesamtgewicht betragen. |
L, M, S |
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BE |
PKW/Kleinbusse mit Anhänger 18 Jahre |
Die Klasse BE ist eine Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (jedoch maximal das Gewicht des jeweils ziehenden Fahrzeugs). |
B, L, M, S |
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C1 |
Leichte LKW 18 Jahre |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t , mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Ein Anhänger ist nur zulässig bis 750 kg Gesamtmasse. |
B, L, M, S |
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C1E |
Leichte LKW mit Anhänger, eine Achse oder Tandemachse 18 Jahre |
Kraftfahrzeuge mit einer Kombination aus Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Das Zugfahrzeug und der Anhänger dürfen allerdings nicht mehr als 12 t zulässigen Gesamtgewicht betragen, wobei der Anhänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf. Mit Erwerb der Klasse C1E erhält man automatisch die Klassen BE, M und L. |
BE, L, M, S |
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C |
Schwere LKW 18 Jahre |
Kraftfahrzeuge mir einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger bis maximal 750 kg. |
C1, B, L, M, S |
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CE |
Schwere LKW mit Anhänger 18 Jahre |
Kraftfahrzeuge mit einer Kombination aus der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. |
C, C1, C1E, BE, L, M, S, T |
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D1 |
Kleine Omnibusse 21 Jahre |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz. Der Anhänger darf nicht mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht betragen. |
B, L, M, S |
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D |
Omnibusse 21 Jahre |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen + Fahrersitz und Anhänger bis maximal 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. |
D1, B, L, M, S |
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D1E |
Omnibusse mit Anhänger 21 Jahre |
Kraftfahrzeugkombination bestehend aus Zugfahrzeugen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.Die Gesamtmasse der Kraftfahrzeug kombination darf die 12t-Grenze nicht übersteigen. |
M, L, S |
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DE |
Omnibusse mit Anhänger 21 Jahre |
Kraftfahrzeugkombination bestehend aus Zugfahrzeugen der Klasse D mit mehr als 16 Sitzplatzen und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.Die Gesamtmasse der Kraftfahrzeugkombination darf die 12t- Grenze nicht übersteigen. |
D1, BE, L, M, S |
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L |
Selbstfahrende Arbeits- und Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft 16 Jahre |
Kleine Traktoren und leichte Mähdrescher 32 km/h, mit Anhänger und höchstens einer Geschwindigkeit von 25 km/h. |
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M |
Moped, Mokick 16 Jahre |
Kleinkrafträder mit bis zu 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h ( auch Fahrräder mit Hilfsmotor ) |
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S |
Dreirädrige Kleinrafträder, vierrrädrige Leichthraftfahrzeuge 16 Jahre |
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften: Hubraum nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. |
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T |
Große Traktoren 16 Jahre |
Große Traktoren mit bis zu 2 Anhängern und schwere Mähdrescher mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Ab dem 18. Lebensjahr Begrenzung der Geschwindigkeit auf 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen von nicht mehr als 40 km/h (auch mit Anhänger). |
L, M, S |
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Mofa |
Mofa und Krankenfahrstühle 15 Jahre |
Leichtmofa und Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 aber weniger als 25 km/h und einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg. |
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