Fahrschule aller Klassen - Gefahrgutausbildung - GGVSE/ADR - EU-BKF Grundqualifikation - Berufskraftfahrer - Seminar Ladungssicherung - EU-BKF- Weiterbildung - Fahrberechtigung Gabelstapler und Baumaschinen

Die Fahrschulklassen

Klasse

Fahrzeugtyp Mindestalter

Inhalt

Eingeschlossene Klassen

A1

Leichtkrafträder

16 Jahre

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und mit maximal 11 kW (15 PS) und nicht mehr als 80 km/h. Ab dem 18. Lebensjahr ohne Begrenzung der Geschwindigkeit.

M

A beschränkt

Motorräder, auch mit Beiwagen

18 Jahre

Krafträder von nicht mehr als 25 kW ( entspricht 34 PS).

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

A1, M 

A

Motorräder, auch mit Beiwagen

25 Jahre

Krafträder von mehr als 25 kW ( entspricht 34 PS).
A beschränkt, A1, M

B

PKW/Kleinbusse

18 Jahre

Kraftfahrzeuge mit Anhänger bis 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen und Fahrersitz. Ein Anhänger darf nicht mehr als 750 kg Gesamtgewicht betragen.

L, M, S

BE

PKW/Kleinbusse mit Anhänger

18 Jahre

Die Klasse BE ist eine Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (jedoch maximal das Gewicht des jeweils ziehenden Fahrzeugs).

B, L, M, S

C1

Leichte LKW

18 Jahre

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t , mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Ein Anhänger ist nur zulässig bis 750 kg Gesamtmasse.

B, L, M, S

C1E

Leichte LKW mit Anhänger, eine Achse oder Tandemachse

18 Jahre

Kraftfahrzeuge mit einer Kombination aus Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Das Zugfahrzeug und der Anhänger dürfen allerdings nicht mehr als 12 t zulässigen Gesamtgewicht betragen, wobei der Anhänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf. Mit Erwerb der Klasse C1E erhält man automatisch die Klassen BE, M und L.

BE, L, M, S

C

Schwere LKW

18 Jahre

Kraftfahrzeuge mir einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger bis maximal 750 kg.

C1, B, L, M, S

CE

Schwere LKW mit Anhänger

18 Jahre

Kraftfahrzeuge mit einer Kombination aus der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

C, C1, C1E, BE, L, M, S, T

D1

Kleine Omnibusse

21 Jahre

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz. Der Anhänger darf nicht mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht betragen.

B, L, M, S

D

Omnibusse

21 Jahre

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen + Fahrersitz und Anhänger bis maximal 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

D1, B, L, M, S

D1E

Omnibusse mit Anhänger

21 Jahre

Kraftfahrzeugkombination bestehend aus Zugfahrzeugen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.Die Gesamtmasse der Kraftfahrzeug kombination darf die 12t-Grenze nicht übersteigen.

M, L, S

DE

Omnibusse mit Anhänger

21 Jahre

Kraftfahrzeugkombination bestehend aus Zugfahrzeugen der Klasse D mit mehr als 16 Sitzplatzen und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.Die Gesamtmasse der Kraftfahrzeugkombination darf die 12t- Grenze nicht übersteigen.

D1, BE, L, M, S

L

Selbstfahrende Arbeits- und Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft

16 Jahre

Kleine Traktoren und leichte Mähdrescher 32 km/h, mit Anhänger und höchstens einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

.

M

Moped, Mokick

16 Jahre

Kleinkrafträder mit bis zu 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h ( auch Fahrräder mit Hilfsmotor )

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S

Dreirädrige Kleinrafträder, vierrrädrige Leichthraftfahrzeuge 16 Jahre

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften: Hubraum nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

 

T

Große Traktoren

16 Jahre

Große Traktoren mit bis zu 2 Anhängern und schwere Mähdrescher mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Ab dem 18. Lebensjahr Begrenzung der Geschwindigkeit auf 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen von nicht mehr als 40 km/h (auch mit Anhänger).

L, M, S

Mofa

Mofa und Krankenfahrstühle

15 Jahre

Leichtmofa und Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 aber weniger als 25 km/h und einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg.

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