Kranführer Ausbildung
Brücken- und Portalkran
Teilnehmer:
Personen die einen Brücken- bzw. Portalkran bedienen wollen.
Voraussetzung:
· Körperliche und geistige Eignung
· medizinische Tauglichkeit
· Kenntnis der deutschen Sprache
· vollendetes 18. Lebenjahr
Zeit:
1 - 5 Tage nach Ausbildungsstand
Ort:
Lutherstadt Eisleben und Sangerhausen
Inhalt:
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift BGV D6
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmittel und Lasten
- Verhaltensregeln
- Arbeiten am Kran
- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest auf Kranen
Ziel:
Zertifikat vom Ausbildungs- & Fahrschulcenter Lenk / Kranschein nach BGV D6
Seminargebühr / Seminartermin:
auf Anfrage
Am Ende des Lehrgangs, ist vom Teilnehmer ein Passfoto mit zubringen.
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